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   VGH Bayern, 08.07.2016 - 3 ZB 13.630   

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VGH Bayern, 08.07.2016 - 3 ZB 13.630 (https://dejure.org/2016,21648)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.07.2016 - 3 ZB 13.630 (https://dejure.org/2016,21648)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Juli 2016 - 3 ZB 13.630 (https://dejure.org/2016,21648)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung unionsrechtlicher Urlaubsabgeltungsansprüche eines Beamten mit Eintritt in den Ruhestand; Verletzung der Fürsorgepflicht eines Dienstherrn wegen der fehlenden (rechtzeitigen) Umsetzung der RL

  • rewis.io

    Verjährung unionsrechtlicher Urlaubsabgeltungsansprüche

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung unionsrechtlicher Urlaubsabgeltungsansprüche eines Beamten mit Eintritt in den Ruhestand; Verletzung der Fürsorgepflicht eines Dienstherrn wegen der fehlenden (rechtzeitigen) Umsetzung der RL

  • rechtsportal.de

    Verjährung unionsrechtlicher Urlaubsabgeltungsansprüche eines Beamten mit Eintritt in den Ruhestand; Verletzung der Fürsorgepflicht eines Dienstherrn wegen der fehlenden (rechtzeitigen) Umsetzung der RL

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verjährung des unionsrechtlichen Urlaubsabgeltungsanspruchs

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2016 - 3 ZB 13.630
    1.1 Dem Kläger stand aus Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (RL 2003/88/EG) ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung des unionsrechtlich gewährleisteten bezahlten Mindesturlaubs von vier Wochen zu, den er 2005 krankheitsbedingt nicht genommen hat und den er aufgrund der Beendigung seines Dienstverhältnisses durch seine Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 31. Dezember 2005 auch nicht mehr einbringen konnte; einen darüber hinausgehenden Anspruch aus Unionsrecht auf Abgeltung von sich aus nationalem Recht ergebenden weiteren Erholungsurlaubstagen, von Arbeitszeitverkürzungstagen und des Schwerbehindertenzusatzurlaubs nach § 125 Abs. 1 Satz 1 SGB IX besaß er hingegen nicht (EuGH, U.v. 3.5.2012 - Rs. C-337/10 - juris Rn. 32, 37; BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 2 C 10.12 - juris Rn. 9).

    Die dreijährige Verjährungsfrist nach § 195 BGB begann vorliegend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Kläger in den Ruhestand versetzt worden ist, d. h. mit Ablauf des 31. Dezember 2005, und nicht erst mit dem Erlass des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Mai 2012 (Rs. C-337/10) zu laufen (§ 199 Abs. 1 BGB).

    Die Beendigung des Beamtenverhältnisses durch Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand (§ 21 Nr. 4 BeamtStG) ist eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses i. S. d. Art. 7 Abs. 2 RL 2003/88/EG (EuGH, U.v. 3.5.2012 a. a. O. Rn. 27; BVerwG, U.v. 31.1.2013 a. a. O. Rn. 12).

    1.2.2 Der Kläger kann diesbezüglich auch nicht einwenden, er habe erst mit Ergehen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Mai 2012 (a. a. O.) Kenntnis davon erlangt, dass auch Beamten ein unmittelbarer Anspruch auf Urlaubsabgeltung aus Art. 7 Abs. 2 RL 2003/88/EG zustehe, so dass die Verjährung erst zu diesem Zeitpunkt begonnen habe und durch den Antrag vom 9. Mai 2012 gehemmt worden sei.

    Daran ändert auch nichts, dass der Europäische Gerichtshof erst mit Urteil vom 3. Mai 2012 (a. a. O. Rn. 32) Art. 7 Abs. 2 RL 2003/88/EG verbindlich dahingehend ausgelegt hat (Art. 267 Abs. 1 Buchst. a) AEUV), dass auch Beamte bei Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand einen Urlaubsabgeltungsanspruch haben.

    Diese Voraussetzungen hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 3. Mai 2012 (a. a. O.) für Art. 7 Abs. 2 RL 2003/88/EG bejaht.

    1.2.3 Der Kläger kann sich insoweit auch nicht darauf berufen, dass ihm vor dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Mai 2012 (a. a. O.) die Geltendmachung seines Urlaubsabgeltungsanspruchs für 2005 nicht zumutbar gewesen sei, weil vorher in der Rechtsprechung nicht geklärt gewesen sei, ob auch Beamten nach Eintritt in den Ruhestand Anspruch auf finanzielle Abgeltung von Erholungsurlaub zusteht.

  • VGH Bayern, 22.03.2016 - 3 ZB 13.804

    Berufung auf Verjährung des Anspruchs auf Nachzahlung Kinderanteil ist keine

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2016 - 3 ZB 13.630
    Der Beklagte durfte vielmehr erwarten, dass der Kläger sich um Angelegenheiten, die in seinem ureigenen Interesse liegen, vielmehr (rechtzeitig) selbst bemüht (BayVGH, B.v. 22.3.2016 - 3 ZB 13.804 - juris Rn. 9).

    Sie kann unter besonderen Umständen des Einzelfalls allerdings als Verstoß gegen Treu und Glauben unzulässig sein (BayVGH, B.v. 22.3.2016 a. a. O. Rn. 7).

    Ein solches wäre nur zu bejahen, wenn der Dienstherr den Beamten daran gehindert hätte, den Anspruch geltend zu machen (BayVGH, B.v. 22.3.2016 a. a. O. Rn. 8).

  • EuGH, 15.04.2010 - C-542/08

    Ein Mitgliedstaat kann für die Geltendmachung von Ansprüchen auf besondere

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2016 - 3 ZB 13.630
    Urteile des Gerichtshofs zur verbindlichen Auslegung von Rechtsvorschriften des Unionsrechts erfassen die ausgelegte Vorschrift regelmäßig bereits ab ihrem Inkrafttreten (hier: 2. August 2004, vgl. Art. 28 RL 2003/88/EG), sofern der Gerichtshof die Wirkungen des Urteils nicht zeitlich begrenzt (EuGH, U.v. 15.4.2010 - Rs. C-542/08 - juris Rn. 30).

    Anders liegt es nur, wenn das Verhalten der nationalen Behörden in Verbindung mit der Existenz einer Verjährungsfrist zur Folge hatte, dass einer Person jede Möglichkeit genommen wird, ihre Rechte vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (EuGH, U.v. 15.4.2010 - Rs. C-542/08 - juris Rn. 33).

  • BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 29.11

    Feuerwehr; Mehrarbeit; Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Ausgleichsanspruch; Treu

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2016 - 3 ZB 13.630
    Die Verjährung wurde auch durch die schriftliche Geltendmachung mit Antrag vom 9. Mai 2012 nicht nach § 204 Abs. 1 Nr. 12 BGB gehemmt (BVerwG, U.v. 26.7.2012 - 2 C 29.11 - juris Rn. 44).

    Der Gläubiger hat Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen i. S. d. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, wenn er die Tatsachen kennt, die die Voraussetzungen der anspruchsbegründenden Norm erfüllen; dass er hieraus auch die richtigen Rechtsfolgerungen zieht, wird hingegen grundsätzlich nicht vorausgesetzt (BVerwG, U.v. 26.7.2012 a. a. O. Rn. 43; U.v. 17.9.2015 - 2 C 26.14 - juris Rn. 47).

  • BVerwG, 19.11.2015 - 2 C 3.15

    Abgeltung; Altersteilzeit; Arbeitnehmerbegriff; Beamter; Beendigung des

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2016 - 3 ZB 13.630
    Der Urlaubsabgeltungsanspruch knüpft sachlich an den im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch bestehenden Urlaubsanspruch an (BVerwG, U.v. 19.11.2015 - 2 C 3.15 - juris Rn. 11).

    Maßgeblicher Zeitpunkt hierfür ist bei Beamten der Ruhestandseintritt (BVerwG, U.v. 19.11.2015 a. a. O. Rn. 12).

  • EuGH, 24.03.2009 - C-445/06

    Danske Slagterier - Maßnahmen gleicher Wirkung - Gesundheitspolizei -

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2016 - 3 ZB 13.630
    Die Festsetzung angemessener Ausschlussfristen - hier Verjährung des unionsrechtlichen Urlaubsabgeltungsanspruchs innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände - im Interesse der Rechtssicherheit ist hingegen mit Unionsrecht vereinbar und verstößt nicht gegen den Effektivitätsgrundsatz (EuGH, U.v. 15.9.1998 - Rs. C-231/96 - juris Rn. 20; U.v. 24.3.2009 - Rs. C-445/06 - juris Rn. 48; BVerwG, U.v. 31.1.2013 a. a. O. Rn. 29).
  • EuGH, 15.09.1998 - C-231/96

    Edis

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2016 - 3 ZB 13.630
    Die Festsetzung angemessener Ausschlussfristen - hier Verjährung des unionsrechtlichen Urlaubsabgeltungsanspruchs innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände - im Interesse der Rechtssicherheit ist hingegen mit Unionsrecht vereinbar und verstößt nicht gegen den Effektivitätsgrundsatz (EuGH, U.v. 15.9.1998 - Rs. C-231/96 - juris Rn. 20; U.v. 24.3.2009 - Rs. C-445/06 - juris Rn. 48; BVerwG, U.v. 31.1.2013 a. a. O. Rn. 29).
  • VGH Bayern, 30.11.2015 - 3 B 15.1449

    Dienstbezüge, Nachzahlung, Besoldung, Pfarrer, Pfarrerdienstverhältnis,

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2016 - 3 ZB 13.630
    Entgegen der Ansicht des Klägers können auch Bezüge wie Versorgungsbezüge, auf die ein gesetzlicher Anspruch besteht, verjähren, wenn sie nicht gezahlt werden und der betreffende Anspruch nicht rechtzeitig geltend gemacht wird (BayVGH, B.v. 30.11.2015 - 3 B 15.1449 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 2 C 10.12

    Urlaubsanspruch; Urlaubsabgeltungsanspruch; Krankheit; Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2016 - 3 ZB 13.630
    1.1 Dem Kläger stand aus Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (RL 2003/88/EG) ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung des unionsrechtlich gewährleisteten bezahlten Mindesturlaubs von vier Wochen zu, den er 2005 krankheitsbedingt nicht genommen hat und den er aufgrund der Beendigung seines Dienstverhältnisses durch seine Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 31. Dezember 2005 auch nicht mehr einbringen konnte; einen darüber hinausgehenden Anspruch aus Unionsrecht auf Abgeltung von sich aus nationalem Recht ergebenden weiteren Erholungsurlaubstagen, von Arbeitszeitverkürzungstagen und des Schwerbehindertenzusatzurlaubs nach § 125 Abs. 1 Satz 1 SGB IX besaß er hingegen nicht (EuGH, U.v. 3.5.2012 - Rs. C-337/10 - juris Rn. 32, 37; BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 2 C 10.12 - juris Rn. 9).
  • EuGH, 24.01.2012 - C-282/10

    Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2016 - 3 ZB 13.630
    Für den Fall der nicht fristgerechten Umsetzung einer Richtlinie durch den Mitgliedstaat hat der Einzelne jedoch das Recht, sich vor den nationalen Gerichten gegenüber dem Staat trotz entgegenstehendem nationalen Recht auf durch die Richtlinie auferlegte Verpflichtungen zu berufen, wenn diese klar und unbedingt sind und zu ihrer Anwendung keines Ausführungsakts mehr bedürfen (EuGH, U.v. 24.1.2012 - Rs. C-282/10 - juris Rn. 33; BVerwG, U.v. 31.1.2013 a. a. O. Rn. 31).
  • EuGH, 14.07.2005 - C-52/04

    Personalrat der Feuerwehr Hamburg - Artikel 104 Absatz 3 der Verfahrensordnung -

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 26.14

    Unionsrechtlicher Haftungsanspruch; unionsrechtswidrige Zuvielarbeit;

  • LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10

    Verjährung von Urlaubsanprüchen

  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 95.13

    Zum Verhältnis zwischen Verfall und Verjährung bei Urlaubsansprüchen

  • BVerwG, 31.07.1997 - 2 B 138.96

    Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

  • BAG, 06.12.1961 - 4 AZR 297/60

    Verjährungsfrist - Rechtliches Hindernis - Verweigerung der Leistung - Ablehnende

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2013 - 5 LA 41/13

    Anspruch eines wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzten Beamten auf

  • VGH Bayern, 04.10.2005 - 15 ZB 04.3386
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